Warum ein Laserschutzbeauftragte/r nach OStrV und TROS in der Schweiz?

Die SUVA legt die Aufgaben und notwendigen Kenntnisse eines oder einer Laserschutzbeauftragten fest, welche vorzugsweise in einem Kurs für Laserschutzkursbeauftragte erworben werden. Dabei stützt sie sich auf die Vorgaben der deutschen  Unfallverhütungsvorschrift ‚Laserstrahlung‘ DGUV 11 (ehem. BGV / B2), welche aber zum 1. Januar 2018 ausserkraft gesetzt wurde.

In Deuschland werden seitdem die Vorgaben der EU-Richtlinie 2006/25/EG in der Arbeitsschutzverordnung zu optischer Strahlung (OStrV) mit der dazugehörigen Durchführungsanweisung zur Umsetzung ‚TROS-Laserstrahlung‘ umgesetzt.

Um den aktuellen Anforderungen der EU an den Laserschutz zu folgen, macht es Sinn, auch in der Schweiz die Kurse nach OStrV und TROS in Anlehnung an die Sicherheitsnorm IEC/EN 60825-1 durchzuführen und die Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS anstelle von BGV/B2 zu zertifizieren. Die Vorgaben SUVA werden dabei erfüllt und sogar übertoffen. Darüber hinaus erhält das Zertifikat eine grenzübergreifede Gültigkeit.

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